In den Prüfunterlagen der Revisoren finde sich nichts zu konkreten Nachfragen oder eigenen Überlegungen. Die O.________ (Sportclub) AG sei offensichtlich sowohl nach Fortführungs- als auch nach Veräusserungswerten überschuldet gewesen. Es sei schnelles Handeln geboten gewesen nach dem Scheitern der zentralen Sanierungsmassnahmen. Da die Zahlung von AF.________ nicht geflossen sei, hätte ab November 2015 die Bilanz deponiert werden müssen. Da der Verwaltungsrat dies nicht gemacht habe, sei die Revisionsstelle gefragt gewesen.