77 Gemäss PS 290 könne die Revisionsstelle dem Verwaltungsrat nach Ablauf einer Toleranzfrist in komplexen Fällen eine Fristverlängerung gewähren, soweit bis zu diesem Zeitpunkt ein wesentlicher Teil der Sanierungsmassnahmen bereits umgesetzt sei. Die Prüfung der Umsetzung der Sanierungsmassnahmen werde entgegen der Ansicht der Verteidigung demnach vorausgesetzt. Die O.________ (Sportclub) AG sei offensichtlich überschuldet und das Darlehen von AF.________ überlebenswichtig gewesen.