Die beiden Revisoren hätten die vom Verwaltungsrat beschlossenen oder in Aussicht gestellten, überlebenswichtigen Sanierungsmassnahmen viel zu unkritisch begleitet. Von einer Überprüfung oder Dokumentierung könne man nicht sprechen, dies obwohl man sich die O.________ (Sportclub) AG in einer Schieflage befunden habe. Die subsidiäre Pflicht, die Bilanz zu deponieren, beinhalte mehr, als Sanierungsmassnahmen lediglich auf ihre Plausibilität zu überprüfen.