23. Argumente der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft plädierte vor oberer Instanz, gestützt auf die Ausführungen der Verteidiger könnte man meinen, dass die O.________ (Sportclub) AG zu keinem Zeitpunkt in einer finanziellen Krise gesteckt sei. Ein allfälliger sportlicher Erfolg habe aber nichts mit der finanziellen Lage zu tun. Die Liga habe dem O.________ (Sportclub) schliesslich den Stecker ziehen müssen und ihm im Vorfeld sechs Strafen aufgebrummt bis zu einem Punktabzug.