76 bereits zweckmässig umgesetzt worden seien. Sodann sei die externe Situation hinzugetreten; der O.________ (Sportclub) habe sich in einem Aufwärtstrend befunden und sportliche Erfolge feiern können, Euphorie und grosses Zuschauerinteresse seien die Folge gewesen. Auch hätten die Beschuldigten die Thematik der Spielerwerte richtig erfasst, während die Einschätzung der Vorinstanz ein Widerspruch in sich sei. Das Abwarten des Transferfenster könne sicher nicht Ausdruck einer argen Nachlässigkeit und damit einer Bankrotthandlung sein.