Im Rahmen der Aktienrechtsrevision wurden auch die privatrechtlichen Sanierungsmassnahmen von Art. 725-725c OR revidiert. Die neuen Bestimmungen sind per 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Art. 725 (und auch dessen Abs. 2) OR betreffen im revidierten Recht den neuen Tatbestand der drohenden Zahlungsunfähigkeit, während die Überschuldung nach der Revision in Art. 725b OR geregelt ist. In der Literatur wird die Revision der genannten Bestimmungen wie folgt erläutert (BSK StGB-HAGENSTEIN, N 33 zu Art. 165; Hervorhebungen im Original):