Auch in diesem Zusammenhang erfolgte keine Prüfung der Zahlung. Erst als anfangs 2016 der Jahresabschluss 2015 durch die Revisionsstelle nicht überprüft werden konnte und dem Verwaltungsrat in der Folge vergeblich weitere Nachfristen zur Einreichung der erforderlichen Dokumente gesetzt worden waren, benachrichtigten die Beschuldigten Mitte April 2016 den Richter, wobei sich die finanzielle Situation der O.________ (Sportclub) AG zu diesem Zeitpunkt aufgrund der nunmehr eingetreten Illiquidität und der Nichtbezahlung von Rechnungen und Löhnen seit Oktober 2015 weiter verschlimmert hatte.