__ (Sportclub) AG, wie sie sich zuletzt per 30. Juni 2015 präsentiert hatte, im Klaren. Am 8. Dezember 2015 nahm der Beschuldigte 3 an der ausserordentlichen Generalversammlung der O.________ (Sportclub) AG teil, wo weitere Sanierungsmassnahmen, darunter der Transfer von Spielern in der Winterpause, beschlossen wurde. Auch in diesem Zusammenhang erfolgte keine Prüfung der Zahlung.