71 ihrerseits vorerst auch keine ersatzweise Benachrichtigung des Richters vor, obwohl dies ab Mitte November 2015 aufgrund der offenkundigen Überschuldung dringend erforderlich gewesen wäre. Die Beschuldigten waren sich über die Pflichten der Revisionsstelle, wie sie aus dem Gesetz und den einschlägigen Prüfungsstandards hervorgehen, und die prekäre finanzielle Lage der O.________ (Sportclub) AG, wie sie sich zuletzt per 30. Juni 2015 präsentiert hatte, im Klaren.