Das zugesicherte Darlehen von CHF 500'000.00 wurde durch AF.________ innert Frist nur im Umfang von CHF 100'000.00 bezahlt. Von dieser Zahlung hatten die Beschuldigten keine Kenntnis. Nach Verstreichen der Zahlungsfrist am 31. Oktober 2015 vertrauten die beiden Beschuldigten blind auf eine vollständig erfolgte Zahlung, ohne von der O.________ (Sportclub) AG oder von AF.________ persönlich einen Nachweis über die fristgerechte Gesamtzahlung zu verlangen. Obwohl das Darlehen nicht ordnungsgemäss geleistet worden war, forderten die beiden Beschuldigten – entgegen ihrem eigenen Hinweis in der Review vom 24. August 2015 – den Verwaltungsrat nicht auf, nach Art.