Die R.________ (Liga) erteilte der O.________ (Sportclub) AG mit Entscheid vom 23. September 2015 die Spiellizenz, wobei sie diese – nachdem der Licensing Manager in seinem Vorbescheid Skepsis betreffend das Vorgehen und die Bonität des Hauptaktionärs geäussert hatte – mit diversen Auflagen verband, darunter die Verpflichtung der O.________ (Sportclub) AG, den Licensing Manager spätestens bis am 5. November 2015 bzw. innert 5 Tagen nach Erhalt der Auszahlung des Darlehens über CHF 500'000.00 vom Hauptaktionär schriftlich und unter Beilage der entsprechenden Zahlungseingangsbestätigung zu informieren. Das zugesicherte Darlehen von CHF 500'000.00 wurde durch AF.