70 Aktienkapitals um CHF 200'000.00 per 5. März 2015 von einer Benachrichtigung des Richters abgesehen werden könne. In der Review vom 24. August 2015 der AL.________(Revisionsstelle) AG zum Semesterabschluss per 30. Juni 2015 an den Verwaltungsrat der O.________ (Sportclub) AG stellten die beiden Beschuldigten abermals fest, dass die O.________ (Sportclub) AG überschuldet sei. Von einer Benachrichtigung des Richters könne abgesehen werden, wenn eine vom Hauptaktionär unterzeichnete Finanzierungserklärung und Rangrücktrittsvereinbarung vorliege.