20. Beweisergebnis Zusammengefasst erachtet die Kammer folgenden Sachverhalt als erstellt: Die O.________ (Sportclub) AG war gemäss Jahresabschluss per 31. Dezember 2014 (Deckungslücke von CHF -152'722.78) und Zwischenabschluss per 30. Juni 2015 (Deckungslücke von CHF -469'911.88) überschuldet. Der Beschuldigte 2 und BI.________ wiesen den Verwaltungsrat der O.________ (Sportclub) AG zunächst in ihrem Bericht zur eingeschränkten Revision der Jahresrechnung vom 6. März 2015 auf die Überschuldung hin und erklärten, dass aufgrund der Erhöhung des