Finanzielle Folgen aus dem Zuwarten mit der Überschuldungsanzeige Dass sich während dieser Zeit die finanzielle Situation der O.________ (Sportclub) AG weiter verschlimmerte, ist offensichtlich. Im Entscheid des Konkursrichters vom 26. April 2016 ist zu lesen, dass die Schuldnerin über keine nennenswerten Aktiven und über Schulden von CHF 1,4 Mio. verfüge. Diesen stünden bis Ende Juni 2016 Einnahmen von lediglich einigen hunderttausend Franken gegenüber (pag. 04 001 030). Die Beschuldigten selber hatten anlässlich der Überschuldungsanzeige vom 15. April 2016 geschrieben, am 8. Dezember 2015 habe AF.