was folgt (pag. 18 914, S. 120 erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Kommt hinzu, dass es sich bei der O.________ (Sportclub) AG nicht um 'irgendein' Mandat handelt, wie es ein leitender Revisor zu Hunderten haben dürfte, sondern um einen medial sehr beachteten, für die Region wichtigen S.________(Sportclub). Es handelte sich folglich auch für die