Offenbar vertrauten die Beschuldigten AF.________ auch nach diesem Zeitpunkt weiterhin blind: Soweit sie in ihrem Schreiben vom 19. November 2019 an die Staatsanwaltschaft geltend machten, AF.________ habe an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 8. Dezember 2015 gesagt, er habe das Darlehen [bereits] bezahlt (pag. 07 002 196 und insbesondere pag. 07 002 201), so ist darauf hinzuweisen, dass dieses Vorbringen in den Akten nirgends Bestätigung findet. AQ.________ sagte am 14. Juni 2016 vielmehr aus, AF.________ habe an dieser Versammlung [lediglich] gesagt, nur durch seine Rangrücktritterklärung sei die O.________ (Sportclub) AG noch am Leben (pag. 04 001 602), woraus aber noch