68 gewesen, von AF.________ bei diesen Gelegenheiten einen Zahlungsnachweis zu fordern resp. ihn direkt mit der Frage der Zahlung zu konfrontieren. Dass dies auch dann noch unterblieb, ist – selbst ohne die Berufspflichten bemühen zu müssen – nicht nachvollziehbar, insbesondere nachdem AF.________ zuerst eine Zahlungsfrist bis Ende Jahr verlangt hatte, um das Geld zusammenbringen zu können, was ihm von den Beschuldigten verwehrt worden war. Offenbar vertrauten die Beschuldigten AF.