Bis zum geplanten Termin für die Revision der Jahresrechnung per 31. Dezember 2015 hätten sie [die Beschuldigten] die Zusammenarbeit als zweckmässig empfunden. Für den Beschuldigten 3 sei es manchmal schwierig gewesen, alles zu verstehen, weil AF.________ nur Dialekt mit ihm gesprochen habe. Anfang Februar 2016 habe sich die Zusammenarbeit eher als schwierig herausgestellt, da sie AF.________ nur schwer hätten erreichen können und Informationen nur schleppend erhalten hätten (pag. 07 002 196). Dazu ist Folgendes festzuhalten: