Es blieb denn auch bis zum Schluss unklar, wann genau die Beschuldigten vom Ausstand erfuhren. Trotz der enorm risikoreichen Ausganslage prüften die Beschuldigten wie erwähnt die fristgerechte Zahlung des Darlehens nicht, welche sie selber als Hauptbedingung betrachtet hatten. Die Verteidigung machte hierzu geltend, das sei auch nicht ihre Aufgabe gewesen. Die Revisionsstelle sei lediglich ein sekundäres Organ, welches überprüfe, ob die ins Auge gefassten Massnahmen genügend seien und eine entsprechende Verpflichtung vorhanden sei. Die Überprüfung des Verfügungsgeschäfts sei demgegenüber nicht ihre Aufgabe.