_ hat in Bezug auf die übriggebliebene Beurteilung der Tatvorwürfe gegen die beiden Revisoren an Brisanz verloren. Eine weitere Vertiefung der Frage, weshalb gerade das Verfahren gegen den damaligen Verwaltungsratspräsidenten eingestellt wurde, während die übrigen Verwaltungsratsmitglieder vom Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Bern schuldig gesprochen wurden, erübrigt sich. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Beschuldigten die Bonität AF.________ nicht abklärten. 19.5 Absicherungsmechanismen, Auflageprüfung und späteres Verhalten