66 sie auch berücksichtigt, dass der Verwaltungsrat im Rahmen der Finanzierungserklärung die Bonität des Darlehensgebers prüfe (pag. 07 002 199 f.). Auf Frage, ob noch andere Massnahmen getroffen worden seien, um die Bonität AF.________ abzuklären, gab der Beschuldigte 3 oberinstanzlich zu Protokoll, sie hätten sich bei Leuten aus ihrer [eigenen] Firma in BK.________(Ortschaft) erkundigt, die bereits mit ihm zu tun gehabt hätten (pag. 19 474 Z. 347 ff.).