(Sportclub) AG auch an Auflagen gebunden, darunter an den Nachweis, dass die O.________ (Sportclub) AG dem Licensing Manager spätestens bis am 5. November 2015 bzw. innert 5 Tagen nach Erhalt der Auszahlung des nachrangigen Darlehens über CHF 500'000.00 vom Hauptaktionär schriftlich, unter Beilage der entsprechenden Zahlungseingangsbestätigung auf ihrem Konto zu informieren habe. Weiter wurde entschieden, dass die O.________ (Sportclub) AG dem Licensing Manager unaufgefordert und quartalsweise einen aktualisierten Liquiditätsplan und ein aktualisiertes Budget, erstmals per 30. September 2015, bis spätestens am 30. Oktober 2015 einzureichen habe.