07 007 006 ff.) wurde denn die Lizenz der O.________ (Sportclub) AG auch an Auflagen gebunden, darunter an den Nachweis, dass die O.________ (Sportclub) AG dem Licensing Manager spätestens bis am 5. November 2015 bzw. innert 5 Tagen nach Erhalt der Auszahlung des nachrangigen Darlehens über CHF 500'000.00 vom Hauptaktionär schriftlich, unter Beilage der entsprechenden Zahlungseingangsbestätigung auf ihrem Konto zu informieren habe.