Die Bemerkung von AX.________ so kurz vor Vertragsschluss macht klar, dass eine eigentliche Bonitätsprüfung offenbar gänzlich unterblieb. Die Verteidigung machte geltend, die R.________ (Liga) habe dem O.________ (Sportclub) gestützt auf das Budget und die Liquiditätsplanung für die Saison 2015/2016 die Lizenz erteilt, womit auch die Liga davon ausgegangen sei, dass der O.________ (Sportclub) bis Ende Saison fortführungsfähig sei. Eine Lizenzierung durch die R.________ (Liga) erfolge nur dann, wenn die Fortführung der Geschäftstätigkeit als gesichert gelte.