64 19.4 Bonitätsprüfung Kontrovers diskutiert wurde, ob der zentralen Sanierungsmassnahme überhaupt eine ausreichende Bonitätsprüfung von AF.________ vorausging. Die Verteidigung stellte sich auf den Standpunkt, diese Frage sei insofern unerheblich, als sie ohnehin keine Erwähnung in der Anklageschrift gefunden habe. Dieser Einwand geht fehl. Aus der Anklageschrift war für die Beschuldigten klar erkennbar, dass ihnen Pflichtwidrigkeit aus arg nachlässiger Berufungsausübung vorgeworfen wird.