Die Behauptung des Gegenteils ist eine nachgeschobene Schutzbehauptung. Sodann vermögen die Beschuldigten auch nichts zu ihren Gunsten aus dem Argument abzuleiten, mit Blick auf die Öffnung des Transferfensters im Januar 2016 wäre der Gang zum Richter im November 2015 der dümmste Moment gewesen. Erstens ist mit der Vorinstanz festzuhalten, dass der Gang zum Richter nicht zwingend den Konkurs und das Ende des S.________ (Sportclubs) zur Folge gehabt hätte. Zweitens zeugt eine solche Haltung zusätzlich vom Tunnelblick, mit dem man damals grosse Risiken in Kauf zu nehmen bereit war, um den Club allenfalls doch noch zu retten.