Diese werden in beiden Dokumenten nirgends erwähnt. Dass also die Überschuldungsanzeige im Sommer/Herbst 2015 gerade deshalb ausgeblieben sein soll, weil aufgrund des künftigen Spielerverkaufs ab Öffnung des Transferfensters im Januar 2016 das Potential zur Beseitigung bzw. Minimierung der Überschuldung bestand, kann ausgeschlossen werden. Diese Werte waren für die erfahrenen Revisoren viel zu risikobehaftet und unsicher, um in ihnen ernsthafte Sanierungsmassnahmen zu sehen. Die Behauptung des Gegenteils ist eine nachgeschobene Schutzbehauptung.