Wollen die Beschuldigten sich darauf berufen, die finanzielle Lage der O.________ (Sportclub) AG habe sich aufgrund des «Hauptassets» der Spielerwerte Ende 2015 für sie deutlich besser präsentiert, als es aus den Abschlüssen hervorgehe, stellt sich unweigerlich die Frage, ob sie damals auch die notwendigen Abklärungen getroffen haben, um die damit verbundenen Risiken zu erkennen und zu minimieren. Inwieweit in der genannten Zeitspanne Drittansprüche bei einem künftigen Transfer eines Spielers bestanden, scheint den beiden Beschuldigten – auch gestützt auf ihre eigenen Aussagen – aber nicht bekannt gewesen zu sein.