62 01.05.2015 abgeschlossen wurden und Beteiligungen von Dritten an Spielerrechten beinhalten, dürfen bis zu ihrem Vertragsende weiterbestehen (Art. 18ter Ziff. 3 CJ.________ (internationaler Sportverband)-Transferreglement). Es war also entgegen den Vorbringen der Verteidigung durchaus noch möglich, dass Dritte an Spielerverkäufen mitverdient hätten. Dass im Transferabgleichungssystem keine Vermerke von Spielern des O.________ (Sportclub) eingetragen waren, heisst angesichts des administrativen Chaos, welches schon vor dem Amtsantritt von AF.________ in der O.__