Hinzu kommt, dass niemand innerhalb der O.________ (Sportclub) AG die Übersicht hatte, wer eigentlich welche Rechte an welchen Spielern hatte. Niemand, auch die Revisoren nicht, wusste, ob ein möglicher Verkaufserlös vollumfänglich an die O.________ (Sportclub) AG gehen würde oder ob nicht noch andere Clubs oder Spielervermittler massiv mitverdienen würden. Dem Gericht ist das in diesem Zusammenhang von der Verteidigung anlässlich der Hauptverhandlung vorgebrachte Verbot der 'Third-Party Ownership' bekannt (vgl. Art. 18ter Ziff. 1 des CJ.________ (internationaler Sportverband)-Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern [