07 008 040 ff.) gehe hervor, dass weitere Sanierungsmassnahmen beschlossen worden seien (u.a. Einführung eines neuen Ticketingsystem auf die Rückrunde hin, Transfer von Spielern in der Winterpause, Suche nach einem neuen Hauptsponsor, Verhandlungen betreffend weitere Darlehen mit Rangrücktritt), wobei die Spieler damals das Hauptasset gewesen seien. CV.________ (Profisportler) hätten einen Anschaffungswert, den man aktivieren könne und in der Folge über die Anschaffungskosten abschreiben müsse. Der effektive Marktwert eines Spielers sei demgegenüber nicht bilanzierungsfähig. Es handle sich aber um ein Asset, das realisiert werden könne.