Per 30. Juni 2015 (Zwischenabschluss) habe die Deckungslücke CHF -449'583.65 betragen, wobei die tatsächliche Höhe gemäss Revisor der Staatsanwaltschaft bei korrekter Verbuchung gar CHF -469'911.88 betragen habe. Aus dem Bericht des Revisors der Staatsanwaltschaft vom 8. Februar 2021 geht sodann hervor, welche Sanierungsmassnahmen damals geplant waren und umgesetzt (bzw. nicht umgesetzt) worden sind (pag. 09 002 001 ff. sowie E. 17.2. hiervor). Die damalige Überschuldung der O.________ (Sportclub) AG per 31. Dezember 2014 und 30. Juni 2015 wurde auch durch die Revisionsstelle festgestellt.