Der Beschuldigte 3 bestätigte weiter, dass alles auf die Spielerverkäufe im Januar sowie die Rangrücktrittserklärung und Finanzierungsbestätigung von AF.________ gesetzt worden sei (pag. 19 475 Z. 385). Die Spielerverkäufe seien insofern wichtiger gewesen, als der Club beabsichtigt habe, etwa 10 Spieler zu verkaufen, wobei man den Moment habe abwarten müssen (pag. 19 475 Z. 388 f.). Weiter erklärte der Beschuldigte 3 auf entsprechenden Vorhalt, den Vorbescheid des Licensing Managers an die Lizenzkommission vom 14. September 2015 noch nie gesehen zu haben (pag. 19 475 Z. 391 ff. und pag. 19 476 Z. 397).