19 474 Z. 319 ff.). Die O.________ (Sportclub) AG habe im Dezember 2015 Geld gebraucht, wobei sie nicht gewusst hätten, ob das Anfang oder Ende Dezember bezahlt werde. Für sie sei die Lage am Ende des Monats relevant gewesen. AF.________ habe ihnen gesagt, dass er bezahlt habe, und sie hätten keinen Grund gehabt, diese Aussagen in Frage zu stellen (pag. 19 474 ff.). Auf Vorhalt seiner eigenen Aussagen vor der Staatsanwaltschaft zur Bonität von AF.