19 473 Z. 303). Auf Frage, ob sich die Revisionsstelle nur für die Massnahmen interessiert hätten, soweit diese die neue Lizenzierung betroffen hätten, erklärte der Beschuldigte 3, es gehöre dazu, dass man die Zahlen überprüfe Ende Dezember 2015. Dann schaue man schon, in welcher Lage sich die Firma befinde (pag. 19 474 Z. 311 ff.). Er persönlich verifiziere im Dezember die Zahlungen nicht. Ihm Januar 2016 wäre ein Audit durchgeführt worden, bei dem man gesehen hätte, welche Beträge bezahlt worden seien (pag. 19 474 Z. 319 ff.)