dies seien positive Indizien zum Willen des Verwaltungsrates. Sie hätten keinen Grund gehabt, am Willen des Verwaltungsrates, die anderen Massnahmen umzusetzen, zu zweifeln (pag. .________(Initialen) 42 Z. 408 ff.). Im August sei der Spieler BH.________ (Profisportler) verkauft worden. Auf Frage, wem der Erlös aus den Spielerverkäufen in welchem Umfang zugeflossen sei, antwortete der Beschuldigte 3, er habe nicht kontrollieren können, ob das Geld dem O.________ (Sportclub) oder AF.________ zugeflossen sei. Es sei eine interessante Frage, sie hätten keinen Zugang zur Buchhaltung gehabt (pag. .________(Initialen) 42 Z. 421 ff.