_ sei es gewesen, genügend Geld mit dem Verkauf von Spielern zu machen, damit er nicht selber Geld einfliessen lassen müsse. AF.________ habe geschätzt, Spieler in Höhe von CHF 2 Mio. verkaufen zu können, wobei schon die Hälfte gereicht hätte. Wenn anlässlich der Revision 2016 festgestellt worden wäre, dass AF.________ dies nicht erreicht hätte, hätte man ihn an die Rangrücktrittsvereinbarung und Finanzierungserklärung erinnert (pag. .________(Initialen) 41 Z. 371 ff.). Auf Frage, ob er die Entwicklung der Kapitalerhöhung geprüft habe, antwortete der Beschuldigte 3, nicht zu wissen, wer an der Kapitalerhöhung interessiert gewesen sei;