Alles habe dazu geführt, dass der O.________ (Sportclub) die Meisterschaft 2015/16 unter sehr guten Bedingungen habe starten können. Auf Vorhalt, wonach gemäss einschlägigem Prüfungsstandard ein Verzicht auf eine Zwischenbilanz nicht vorgesehen sei und gefragt, was er dazu sage, dass die Revisionsstelle – sollte der Verwaltungsrat sich weigern – sogar selber tätig werden und in Anbetracht einer offensichtlichen Überschuldung selber eine vereinfachte Zwischenbilanz erstellen müsse, antwortete der Beschuldigte 3, in Anbetracht des Portfoliowerts der Spieler und des korrigierten Budgets per 30. Juni 2015, welches ein Eigenkapital von CHF 223'000.00 aufgewiesen habe, und in Anbetracht der