Zum Vorwurf, wonach er sich mit der Überschuldung abgefunden habe und durch die Unterlassung der Einreichung der Überschuldungsanzeige beim zuständigen Gericht auch die Verschlimmerung der Überschuldung der O.________ (Sportclub) AG zumindest in Kauf genommen habe, gab der Beschuldigte 3 zu Protokoll, es sei in der Tat das Gegenteil gewesen. Der O.________ (Sportclub) habe erst im Moment der Öffnung des Transferfensters mit den Sanierungsmassnahmen weiterfahren können. In der ersten Periode, im Juli/August, habe er (gemeint: der neue Präsident, AF.