19 466 Z. 173 ff.). Gefragt danach, weshalb der Dezember 2015 offenbar der «heikle Monat» gewesen sei, wenn gemäss eigenen Angaben die Pflicht der Revisoren einfach wäre, den nächsten Abschluss zu machen und dann dort zu schauen, antwortete der Beschuldigte 2, sich nicht genau erinnern zu können. Sie hätten in ihren Dokumenten ausführlich beschrieben, was ihre Überlegungen zu diesem Zeitpunkt gewesen seien (pag. 19 466 Z. 185 ff.). Die Begleitung sei rein freiwillig gewesen.