19 465 Z. 147 ff.). Auf Hinweis, wonach der Beschuldigte 2 bei der Staatsanwaltschaft ausgesagt habe, sie hätten die entsprechenden Massnahmen ergriffen und begleitet, und erneute Frage, weshalb sie dies gemacht hätten, wenn es doch nach ihm gar keine Pflicht zur Überprüfung gebe, erklärte der Beschuldigte 2 wiederum, man sei im Austausch gestanden und habe begleitet, wobei die Frage sei, was begleitet heisse. Sie hätten mitbekommen, was geht und es auch in den Zeitungen gelesen (pag. 19 465 Z. 154 ff.).