und 39 Z. 372 ff.). Auf Frage, weshalb sie gemäss Stellungnahme vom 19. November 2019 die Einzahlung der CHF 500'000.00 vor Dezember 2015 wollten, wenn der kritische Moment doch Dezember 2015 gewesen und die Umsetzung bis Ende Oktober 2015 gar nicht kontrolliert worden sei, antwortete der Beschuldigte 2, nicht sagen zu können, weshalb man es nach vorne geschoben habe und er selber da nicht dabei gewesen sei. Dezember sei der kritische Moment gewesen aufgrund der Liquiditätsplanung, das aufgehende Transferfenster und die Prüfung des Jahresabschlusses (pag. .________(Initialen) 39 Z. 376 ff.). Betreffend die Kapitalerhöhung habe es keine Zeitvorgaben gegeben.