(Sportclub) AG überwiesen worden sei, sagte der Beschuldigte 2, sie hätten keine Anhaltspunkte gehabt, dass das Geld nicht überwiesen worden und AF.________ mit der Bezahlung in Verzug gewesen sei. Auch die R.________ (Liga) habe keine Beanstandungen gemacht, welche bis zu ihnen gekommen seien (pag. .________(Initialen) 38 Z. 366 ff. und 39 Z. 372 ff.).