man hätte Spielerverkäufe aufgleisen und die Prüfung der Jahresrechnung per 31. Dezember aufgleisen müssen (pag. .________(Initialen) 37 Z. 300 ff.). Auf Frage, inwieweit die Kanzlei von AF.________ in BK.________(Ortschaft) sowie seine Verwaltungsratserfahrung beim S.________(Sportclub) GC einen belegten Einfluss auf seine Bonität gehabt habe, antwortete der Beschuldigte 2, die Bonität – das habe man am Schluss gesehen – sei gegeben und nie ein Thema gewesen. Er habe ja letztlich die finanziellen Möglichkeiten gehabt, dies habe man