und Z. 261 ff.). Gefragt, weshalb der Bericht der R.________ (Liga), welcher vom 23. September 2015 datiere, in den Revisionsbericht über den Zwischenabschluss vom 24. August 2015 habe miteinfliessen können, sagte der Beschuldigte 2 Folgendes aus (pag. .________(Initialen) 36 Z. 277 ff.): «Insofern dass wir davon ausgegangen sind, wenn das alles zur Lizenzkommission geht und diese über sehr viel Erfahrung verfügt uns entsprechendes spiegeln würde und eigene Massnahmen einleiten würde. Wir waren überzeugt, dass die Massnahmen greifen und genügen, und dies so in Ordnung sei.