34 Z. 193 f.). Betreffend das Darlehen mit Rangrücktritt in der Höhe von CHF 500'000.00 hätten verschiedene Zahlungen stattgefunden, wobei er selbst nicht sagen könne, in welcher Höhe es letztlich gewährt worden sei. So wie er mitbekommen habe, seien es aber nicht CHF 500'000.00 gewesen (pag. 34 Z.