Ansonsten habe der Beschuldigte 3 mit AF.________ Kontakt gehabt (pag. .________(Initialen) 32 Z. 144 ff.). Weiter sagte der Beschuldigter 2 aus (pag. .________(Initialen) 32 Z. 149 ff. und pag. 33 Z. 156 ff., 167 ff. und 172 f.): [Frage:] In Ihrer Stellungnahme vom 19.11.2019 schrieben Sie zur fehlenden Zwischenbilanz zu Veräusserungswerten sinngemäss, dass für Herr AF.________ ein Aufhören unvorstellbar gewesen sei, dass viel Euphorie bei den O.________ (Sportclub) Fans zu spüren gewesen sei und dass es zum damaligen Zeitpunkt unvorstellbar gewesen sei, dass der O.________ (Sportclub) AG allenfalls liquidiert würde.