31 Z. 101 f.). Gefragt, ob es einen Unterschied zwischen Marktwert und Liquidationswert der Spieler gebe, erklärte der Beschuldigte 2, er gehe davon aus, dass bei einem Konkurs eines Vereins der Marktwert zusammenbreche, wobei er nicht wisse, wie weit runter das gehe (pag. .________(Initialen) 31 Z. 105 f.). Auf Frage, ob im Zeitpunkt konkrete Offerten von interessierten Clubs