[Beschuldigter 3]). Die Aussagen der Beschuldigten werden im Nachfolgenden zunächst zusammengefasst wiedergegeben und im Anschluss unter Einbezug der objektiven Beweismittel gewürdigt. 18.1 Aussagen des Beschuldigten 2 18.1.1 Staatsanwaltliche Einvernahme vom 6. September 2022 (pag. .________(Initialen) 28 ff.) und vorinstanzliche Einvernahme vom 6. Juni 2023 (pag. 18 500 ff.) Der Beschuldigte 2 brachte anlässlich seiner Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft vor, Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben zu haben, weil er grundsätzlich mit der Anschuldigung nicht einverstanden sei, wonach sie zu spät gewesen seien.