47 18. Subjektive Beweismittel Weiter hat die Vorinstanz auch die subjektiven Beweismittel, darunter die Aussagen der beiden Beschuldigten ausführlich und sorgfältig zusammengefasst; darauf kann vorab verwiesen werden (pag. 18 848–18 884; S. 54–90 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Sodann wurden die beiden Beschuldigten im Rahmen der Berufungsverhandlung erneut einvernommen (pag. 19 462 ff. [Beschuldigter 2] bzw. pag. 19 467 ff. [Beschuldigter 3]).